Im Erbrecht berate ich bei der Errichtung und Gestaltung von Testamenten, im besonderen unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte.

Ihr Vorteil ist unser Kanzlei-Angebot und die Kombination aus anwaltlicher und steuerlicher Betrachtung. Kückels & Partner bietet Ihnen damit eine umfassende Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Erbfolgeplanung durch Testamente und Erbverträge. Wir prüfen für unsere Mandaten auch die Möglichkeiten vorweg genommener Erbfolge-Regelungen.

Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie im Erbfall unter anderem bei der Beurteilung zur einer Ausschlagung einer Erbschaft, der Erbenhaftung sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.