Die Beratung und Vertretung im Immobilienrecht umfasst neben dem klassischen Bereich des Mietrechts auch das Wohnungseigentums- sowie das Erbbaurecht.

Dazu zählen:

  • die Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern
  • Grundstückskauf und Grundstücksverkauf
  • Erwerb und Veräußerung von Eigentumswohnungen
  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber Dritten
  • Beratung bei Grundstückverkäufen, Prüfung von Grundstückkaufverträgen