Neben dem Arbeits- und Immobilienrecht berate ich Sie bei der Gestaltung und Prüfung anderer privatrechtlicher Verträge:

  • Kaufverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Darlehnsverträge
  • Werkverträge

Meine anwaltliche Tätigkeit im Vertragsrecht umfasst auch die Geltendmachung von Ansprüchen aus den vorbezeichneten Verträgen bis zu Rücktritt oder Kündigung und natürlich aus anderen vertraglichen Vereinbarungen wie beispielweise bei Onlinekäufen.