Die Beratung und Vertretung im Immobilienrecht umfasst neben dem klassischen Bereich des Mietrechts auch das Wohnungseigentums- sowie das Erbbaurecht.
Dazu zählen:
- die Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
- Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern
- Grundstückskauf und Grundstücksverkauf
- Erwerb und Veräußerung von Eigentumswohnungen
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber Dritten
- Beratung bei Grundstückverkäufen, Prüfung von Grundstückkaufverträgen